Garantie

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt Heikenfeld Audio Solutions eine dreijährige (3-jährige) Garantie für den Erstkäufer unter folgenden Bedingungen:

  1. Heikenfeld Audio Solutions leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung kann nicht abgetreten werden und steht nur dem Kunden zu, der Verbraucher ist.
  2. Von der Garantie ausgenommen sind:
    • Gebrauchtgeräte
    • Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind
    • Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind
    • Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden
    • Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind
    • Verschleißteile wie z. B. Potis, Schalter und Röhren, die einer üblichen und produkttypischen Abnutzung unterliegen
  3. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit durch Vorlage einer Rechnungskopie geltend gemacht werden. In jedem Falle ist das Produkt ausschließlich bei dem Händler, bei dem das Produkt erworben wurde, abzugeben. Der Händler ist für die weitere Abwicklung zuständig. Falls dies nicht mehr möglich ist, sollte der Vertriebspartner des jeweiligen Landes kontaktiert werden. In letzter Instanz kann die Firma Heikenfeld Audio Solutions kontaktiert werden.
  4. Die Behebung eines von Heikenfeld Audio Solutions als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich repariert oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzt wird. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in Eigentum der Heikenfeld Audio Solutions über.
  5. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.
  6. Wird bei der Überprüfung des Produktes durch einen autorisierten Händler, Vertrieb oder durch den Garantiegeber selbst festgestellt, dass der geltend gemachte Garantieanspruch einen nicht von der Garantie erfassten Fehler betrifft oder dass die Garantiefrist abgelaufen ist, sind die Kosten der Überprüfung und der Reparatur vom Kunden zu tragen.
  7. Transportkosten vom Kunden zum autorisierten Händler, Vertrieb oder zum Garantiegeber sind vom Kunden zu tragen. Die Kosten des Rücktransports zum Kunden werden vom Händler, Vertrieb oder Garantiegeber übernommen, falls ein berechtigter Garantieanspruch besteht.
  8. Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt.
  9. Gewährleistungsrechte des Kunden nach § 5 unserer Allgemeine Geschäftsbedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften werden durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.

Bitte lesen Sie auch unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen